1. Allgemeines
Für dieses und alle Folgegeschäfte mit dem Käufer oder Mieter gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Käufers oder Mieters haben keine Gültigkeit, es sein denn, dass es sich um Individualabreden handelt. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware durch den Käufer oder Mieter als angenommen. Abweichungen durch Individualabrede bedürfen beiderseits der Schriftform. Für den Fall der Vermietung von Material, bei dem TOMMITON Technik das Personal stellt, gilt: Die Haftung der TOMMITON Technik bei Totalausfall des Materials beschränkt sich maximal auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen Materials. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.
2. Angebot und Preis
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten.
3. Lieferung und Lieferzeit
Sollte der TOMMITON Technik aus einem von ihr zu vertretenden Grunde die Lieferung unmöglich sein, oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Besteller bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. Rücksendungen gelieferter Waren ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Transportgefahr trägt in diesem Fall der Käufer.
4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach unserer Wahl per Bahn, Post oder Spedition. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Sobald wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar.
6.Mängel und Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist beim Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge bis spätestens vierzehn Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Besteller des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei berechtigter und begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.
7. Eigentumsvorbehalt
An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Besteller die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Der Besteller ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur Verwendung unserer Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf aber seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräu8ern, so dass wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Bestellers das Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem Besteller erwachsene Forderung gegen seinen Kunden, die uns allein zusteht. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Zuwiderhandlung des Bestellers bleibt uns im Übrigen vorbehalten. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Bestellers ist, haben wir Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten Waren. Erfolgt bei Vermietungen die Zahlung nicht wie vereinbart, hat der Vermieter das Recht, seine Dienstleistung zu verweigern. Der vereinbarte Preis wird aber weiterhin erhoben.
8. Vermietung
Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern. Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte. Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter verpflichtet sich, das Material in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des der TOMMITON Technik daraus entstehenden Schadens. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so trägt der Mieter die Kosten wie folgt:
30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 10% der vereinbarten Gage/Miete.
14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 20% der vereinbarten Gage/Miete.
7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung 35% der vereinbarten Gage/Miete.
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Gage/Miete.
9. Eigenverantwortung des Mieters
Der Mieter garantiert, die notwendigen Voraussetzungen für die reibungslose Installation und den Betrieb der Anlagen zu schaffen, insbesondere die Bereitstellung der geforderten Stromanschlüsse, der notwendigen Stellflächen und Podeste für Geräte und Personal, die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Einbauten in den Veranstaltungshallen, wie Zügen, Hängepunkten, Kabelschächten etc., sowie nach Vereinbarung, die Bereitstellung von fachkundigen Auf- und Abbauhelfern in ausreichender Anzahl. Bei Nichterfüllung zahlt der Mieter den Zusatzaufwand. Sollte es sich bei besagter Veranstaltung um eine Freiluftveranstaltung handeln, hat der Mieter für einen professionellen Wetterschutz der Bühnen, der Lautsprecherstellplätze sowie des Mischpultplatzes zu sorgen. Ist dieser Wetterschutz nicht vorhanden oder nur unzureichend, hat der Vermieter das Recht, seine Leistung zu verweigern. Der Mieter sorgt für die sichere Lagerung und Bewachung des gesamten bereitgestellten Materials zwischen An- und Abtransport. Bei den Veranstaltungen trägt der Mieter die Kosten für eine angemessene Verpflegung und, bei mehrtägigen Veranstaltungen, Unterbringung des Montage- und Bedienpersonals.
10. Schlußvorschriften, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer oder Mieter und der TOMMITON Technik gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Auerbach, soweit es sich beim Käufer oder Mieter um einen Vollkaufmann handelt. Erfüllungsort ist Treuen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.